Wasserversorgung:
0172-8991272 *
Notruf für die Stadt Olching und den Stadtteil Puchheim-Bahnhof sowie die Gemeinden Alling, Eichenau und Gröbenzell

Abwasserentsorgung:
0172-8305975 *
Notruf für die Große Kreisstadt Germering, die Städte Olching und Puchheim sowie die Gemeinden Alling, Eichenau, Gauting(nur Bereich Sonderflughafen Oberpfaffenhofen), Krailing (nur mit Gewerbegebiet KIM), Gilching, Gröbenzell, Maisach und Weßling

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Satzungen

Unter einer Satzung versteht man eine Rechtsnorm, in der eine Kommune auf Grund der ihr vom Staat verliehenen Autonomie gegenüber einer unbestimmten Anzahl von Personen bestimmte Tatbestände regelt. Die Regelung ist allgemeinverbindlich, gilt zumeist auf unbestimmte Zeit und beschränkt sich auf das Hoheitsgebiet der erlassenden Kommune.

So sind in den Verbandssatzungen die Rechtsstellung der Verbände und die Zuständigkeiten der einzelnen Verbandsorgane festgeschrieben. Die Entwässerungssatzung und Wasserabgabesatzung regeln das Benutzungsverhältnis der Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung. Die Beitrags- und Gebührensatzungen bilden die Grundlage der Verbände, für ihre Leistungen Entgelte (Beiträge und Gebühren) zu erheben.

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