Beitrag
Im Rahmen der Daseinsvorsorge sind die Kommunen verpflichtet, Einrichtungen zur öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung bereitzustellen. Die Mitgliedskommunen haben diese Aufgaben auf den jeweiligen Zweckverband übertragen. Im Rahmen der Betriebsführerschaft übergab der Zweckverband zur Wasserversorgung der Ampergruppe (WVA) diese Aufgabe wiederum dem AmperVerband, ebenso wie die Gemeinde Alling.
Zur Deckung des Investitionsaufwandes zur Herstellung der öffentlichen Einrichtungen (Kläranlage, Kanäle, Wasserleitungen, Hochbehälter usw.) erheben wir daher von den Grundstückseigentümern und Eigentümerinnen oder Erbbauberechtigten einen Beitrag.
Er knüpft an den Vorteil an, der der oder dem Einzelnen aus der Möglichkeit erwächst, die öffentliche Be- und Entwässerungseinrichtung in Anspruch zu nehmen.
Maßgebend für die Berechnung des Beitrages sind die Beitrags- und Gebührensatzungen des AmperVerbandes, des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ampergruppe und der Gemeinde Alling in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Zu den aktuellen Satzungen gelangen Sie unter folgendem link: http://amperverband.de/de/kunden/satzungen
Nachstehend finden Sie die aktuellen Beiträge.
Trinkwasser:
WVA: 1,06 EUR/m² (zzgl. MwSt.)
Gde. Alling: 0,99 EUR/m² (zzgl. MwSt.)
Berechnet nach Grundstücksfläche
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Trinkwasser:
WVA: 7,03 EUR/m² (zzgl. MwSt.)
Gde. Alling: 2,14 EUR/m² (zzgl. MwSt.)
Berechnet nach Geschossfläche
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Abwasser:
12,09 EUR/m² (ohne MwSt.)
Berechnet nach Geschossfläche